Führerschein umtauschen: Alle Fristen, Kosten und der Ablauf

Liegt dein alter Führerschein noch als grauer oder rosafarbener Papierausweis im Portemonnaie? Oder besitzt du bereits einen Kartenführerschein, der vor vielen Jahren ausgestellt wurde? Dann könnte der verpflichtende Führerscheinumtausch auch für dich relevant sein. Denn nicht nur die alten Papierdokumente, sondern auch zahlreiche Führerscheine im Scheckkartenformat müssen nach und nach ersetzt werden.

Die gute Nachricht: Beim normalen Pkw- und Motorradführerschein bleibt deine Fahrerlaubnis durch den Umtausch grundsätzlich erhalten. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig. Entscheidend ist allerdings, dass du deine persönliche Frist kennst. Hier findest du alle Umtauschfristen, die benötigten Unterlagen, den Ablauf und die Kosten sowie Antworten auf häufige Fragen.


Auf einen Blick: Alte Papierführerscheine und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen nach einem gesetzlichen Stufenplan umgetauscht werden. Für Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 gilt der 19. Januar 2027 als Stichtag. Der reguläre Umtausch kostet grundsätzlich 26,50 Euro zuzüglich möglicher weiterer Kosten. Bei Pkw- und Motorradführerscheinen bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen.


Warum musst du deinen Führerschein umtauschen?

Viele Menschen haben ihren Führerschein schon seit Jahrzehnten. Manche besitzen noch das graue oder rosafarbene Papierdokument, andere einen älteren Kartenführerschein ohne eingetragenes Ablaufdatum. Damit diese unterschiedlichen Führerscheine nach und nach verschwinden, hat die Europäische Union ein einheitliches Führerscheinformat vorgesehen.

Das neue Dokument soll innerhalb der EU einheitlicher und fälschungssicherer sein. Außerdem werden die Führerscheindaten im Zuge der Umstellung besser in den Fahrerlaubnisregistern erfasst.

Die Umstellung erfolgt in Deutschland schrittweise. So sollen nicht alle Führerscheininhaber gleichzeitig einen Termin bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde benötigen. Welche Frist für dich gilt, hängt vom Alter deines Führerscheindokuments und teilweise von deinem Geburtsjahr ab.

Wird durch den Umtausch auch die Fahrerlaubnis erneuert?

Nein. Beim normalen Pkw- oder Motorradführerschein wird grundsätzlich nur der Führerschein als Dokument ersetzt. Die bereits erteilte Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Das bedeutet: Du musst nicht erneut zur theoretischen oder praktischen Fahrprüfung antreten. Auch eine routinemäßige ärztliche Untersuchung ist für den reinen Dokumentenumtausch dieser Fahrerlaubnisklassen nicht vorgesehen.

Eine wichtige Ausnahme sind bestimmte Lkw- und Busfahrerlaubnisse. Für diese gelten eigene Befristungen und teilweise zusätzliche medizinische Anforderungen. Auch eine unabhängig vom Umtausch angeordnete Überprüfung der Fahreignung ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Ein neu ausgestellter Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument erneut ausgestellt werden. Auf diese Weise können unter anderem das Lichtbild und die persönlichen Angaben aktualisiert werden.

Für die üblichen Pkw- und Motorradklassen bedeutet diese Befristung nicht, dass du nach 15 Jahren deine Fahrberechtigung verlierst. Du benötigst lediglich ein neues gültiges Führerscheindokument.

Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, unterliegen bereits dieser regelmäßigen Dokumentengültigkeit. Bei ihnen ist grundsätzlich das eingetragene Ablaufdatum zu beachten.


Führerschein umtauschen: Alle Fristen im Überblick

Für den Pflichtumtausch gelten zwei unterschiedliche Fristentabellen. Entscheidend ist, ob dein Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 oder zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Bei den älteren Papierführerscheinen richtet sich der Stichtag nach deinem Geburtsjahr. Bei den später ausgestellten Kartenführerscheinen zählt dagegen das Ausstellungsjahr des Dokuments.

Umtauschfristen für graue und rosafarbene Papierführerscheine

Wenn dein Führerschein spätestens am 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, ist dein Geburtsjahr ausschlaggebend.

GeburtsjahrUmtauschfrist
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Die regulären Umtauschfristen für Papierführerscheine sind damit für die Geburtsjahrgänge ab 1953 bereits abgelaufen. Wer vor 1953 geboren wurde, hat dagegen bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 lautet nach Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung ausdrücklich 19. Juli 2022. Diese gesetzliche Angabe ist maßgeblich, auch wenn in einzelnen älteren Übersichten noch ein anderer Termin genannt wird.

Umtauschfristen für ältere Kartenführerscheine

Auch ein Führerschein im Scheckkartenformat muss möglicherweise umgetauscht werden. Wenn er zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, gelten folgende Fristen:

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Die wichtige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Das gilt sowohl für Papierführerscheine als auch für ältere Kartenführerscheine.

Die gesetzlichen Fristen sind in Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt. Ein Umtausch vor dem jeweiligen Stichtag ist möglich und kann sinnvoll sein, wenn du ohnehin einen neuen Führerschein beantragen möchtest.


Papierführerschein oder Kartenführerschein: Welche Frist gilt für dich?

Die Fristentabellen helfen nur dann, wenn du weißt, welches Datum maßgeblich ist. Besonders bei älteren Kartenführerscheinen sorgt das häufig für Verwirrung. Denn das Datum der bestandenen Fahrprüfung ist nicht unbedingt identisch mit dem Ausstellungsdatum deines Führerscheins.

Bei einem Papierführerschein zählt dein Geburtsjahr

Wenn du einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzt, der bis Ende 1998 ausgestellt wurde, genügt normalerweise ein Blick auf dein Geburtsjahr. Suche deinen Jahrgang in der ersten Fristentabelle und du findest den entsprechenden Stichtag.

Beispielsweise musste jemand, der 1968 geboren wurde und noch einen alten Papierführerschein besitzt, diesen grundsätzlich bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.

Beim Kartenführerschein findest du das Datum in Feld 4a

Bei einem Kartenführerschein steht das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Feld 4a. Dieses Datum entscheidet bei den zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellten Dokumenten über die jeweilige Umtauschfrist.

Hast du beispielsweise deine Fahrprüfung bereits 1995 bestanden, aber 2004 einen neuen Kartenführerschein erhalten, ist für den gestaffelten Umtausch grundsätzlich das Ausstellungsjahr 2004 entscheidend. Damit gilt normalerweise der Stichtag 19. Januar 2027.

Das Ablaufdatum eines befristeten Kartenführerscheins findest du dagegen in Feld 4b. Bei Führerscheinen, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist dieses eingetragene Datum für die reguläre Erneuerung des Dokuments maßgeblich.

Wenn dein Dokument beschädigt oder das Datum nicht mehr lesbar ist, kann dir die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiterhelfen.


Führerschein umtauschen: So funktioniert der Ablauf

Der eigentliche Umtausch ist normalerweise eine reine Verwaltungsangelegenheit. Du musst dafür weder eine Fahrschule besuchen noch eine neue Prüfung ablegen. Wichtig ist lediglich, den Antrag bei der richtigen Behörde einzureichen und die benötigten Unterlagen bereitzuhalten.

1. Zuständige Fahrerlaubnisbehörde finden

Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnisbehörde an deinem aktuellen Wohnsitz zuständig. Je nach Stadt oder Landkreis kann die Antragstellung auch über ein Bürgeramt erfolgen.

Am einfachsten suchst du auf der offiziellen Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises nach dem Begriff „Führerschein Pflichtumtausch“. Dort findest du normalerweise Angaben zur Terminvergabe, den erforderlichen Unterlagen und den verfügbaren Antragswegen.

2. Termin vereinbaren oder Online-Antrag prüfen

Nicht jede Behörde organisiert den Führerscheinumtausch auf dieselbe Weise. An manchen Orten ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, andere Behörden ermöglichen einen Online-Antrag oder die Einreichung bestimmter Unterlagen auf dem Postweg.

Wenn deine Umtauschfrist näher rückt, solltest du nicht bis kurz vor dem Stichtag warten. Besonders bei stark nachgefragten Terminen können zwischen der Buchung und der tatsächlichen Antragstellung mehrere Wochen liegen.

3. Unterlagen vorbereiten und Antrag stellen

Zum Termin benötigst du im Regelfall deinen bisherigen Führerschein, einen Identitätsnachweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Je nach Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bei der Antragstellung werden deine Daten geprüft und der neue Kartenführerschein bestellt. Die Verwaltungsgebühr wird in der Regel direkt im Zusammenhang mit dem Antrag bezahlt.

4. Neuen Führerschein erhalten

Nach der Bearbeitung erhältst du den neuen Führerschein. Je nach Behörde kannst du ihn abholen oder direkt nach Hause schicken lassen. Für den Versand können zusätzliche Gebühren entstehen.

Die gesamte Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Wie schnell du deinen neuen Führerschein bekommst, hängt von der zuständigen Behörde und der Bearbeitung ab.

Wenn du den alten Führerschein als Erinnerung behalten möchtest, kannst du bei der Behörde nachfragen. Auf Wunsch ist eine Rückgabe nach vorheriger Entwertung grundsätzlich möglich.


Welche Unterlagen brauchst du für den Führerscheinumtausch?

Wenn du einen Termin vereinbart hast, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Unterlagenliste deiner Fahrerlaubnisbehörde. Denn ein fehlendes Dokument kann dazu führen, dass du einen weiteren Termin benötigst.

Für den regulären Führerscheinumtausch werden normalerweise folgende Unterlagen verlangt:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Überprüfung deiner Identität.
  • Bisheriger Führerschein: Das alte Dokument muss normalerweise im Original vorgelegt werden.
  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Für die Herstellung des neuen Kartenführerscheins.
  • Gegebenenfalls Karteikartenabschrift: Besonders bei älteren Papierführerscheinen, die von einer anderen Behörde ausgestellt wurden.
  • Weitere Nachweise im Einzelfall: Beispielsweise bei Namensänderungen, besonderen Fahrerlaubnisklassen oder abweichenden persönlichen Daten.

Was ist eine Karteikartenabschrift?

Der Begriff klingt komplizierter, als er ist. Eine Karteikartenabschrift enthält die Fahrerlaubnisdaten, die früher bei der ausstellenden Behörde gespeichert wurden.

Sie wird insbesondere dann benötigt, wenn dein alter Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde als derjenigen, die heute für deinen Wohnsitz zuständig ist.

Ein typisches Beispiel: Du hast deinen Papierführerschein vor vielen Jahren in einer anderen Stadt erhalten und bist später umgezogen. Deine heutige Fahrerlaubnisbehörde verfügt möglicherweise nicht über sämtliche alten Daten. In diesem Fall kann eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde erforderlich sein.

Du kannst die Abschrift bei der damals ausstellenden Behörde anfordern. Häufig geht das telefonisch, schriftlich oder online. Am besten klärst du vorab, ob sie direkt an deine heutige Fahrerlaubnisbehörde übermittelt werden kann.

Braucht man ein digitales Passfoto?

Für den Führerscheinumtausch gelten nicht überall dieselben technischen Anforderungen an die Einreichung des Passfotos. Biometrische Papierfotos können weiterhin akzeptiert werden. Beispielsweise verlangt das Berliner Serviceportal für den Kartenführerscheinumtausch ausdrücklich ein aktuelles biometrisches Passfoto auf Papier.

Prüfe deshalb vor dem Termin, welches Fotoformat deine Behörde benötigt. So vermeidest du unnötige Kosten und einen zweiten Besuch.


Was kostet der Führerscheinumtausch?

Der Pflichtumtausch ist gebührenpflichtig. Die reguläre Verwaltungsgebühr beträgt grundsätzlich 26,50 Euro. Dazu können weitere Ausgaben kommen, beispielsweise für ein biometrisches Passfoto oder den Versand des neuen Führerscheins.

Mit welchen Gesamtkosten du rechnen musst, hängt deshalb auch davon ab, welche Leistungen du benötigst und welche Möglichkeiten deine zuständige Behörde anbietet.

KostenartGebühr oder Hinweis
Regulärer FührerscheinumtauschGrundsätzlich 26,50 Euro
Biometrisches PassfotoZusätzliche Kosten je nach Anbieter
DirektversandZusätzliche Gebühr, zum Beispiel 6,32 Euro in Berlin
ExpressherstellungFalls angeboten, zusätzliche Gebühr
Besondere AntragsfälleGegebenenfalls weitere Kosten

Die genannten Zusatzkosten sind Beispiele und nicht überall identisch. Über die verbindlichen Gebühren informiert dich deine Fahrerlaubnisbehörde.

Kannst du den Führerschein kostenlos umtauschen?

Der gesetzlich vorgeschriebene Dokumentenumtausch ist grundsätzlich nicht kostenlos. Auch wenn der Umtausch verpflichtend ist, fällt die vorgesehene Verwaltungsgebühr an.

Wer zusätzliche Kosten vermeiden möchte, kann beispielsweise prüfen, ob die persönliche Abholung statt des Direktversands angeboten wird. Ob sich das lohnt, hängt natürlich auch von der Entfernung zur Behörde und dem damit verbundenen Aufwand ab.


Umtauschfrist verpasst: Darfst du trotzdem weiterfahren?

Der alte Führerschein liegt noch im Handschuhfach, und plötzlich stellst du fest, dass deine Umtauschfrist längst abgelaufen ist. Bedeutet das, dass du nicht mehr Auto fahren darfst?

Bei einem gewöhnlichen Pkw- oder Motorradführerschein ist die Antwort weniger dramatisch, als viele zunächst vermuten. Entscheidend ist der Unterschied zwischen dem Führerscheindokument und der eigentlichen Fahrerlaubnis.

Nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist wird das alte Dokument ungültig. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis für die üblichen Pkw- und Motorradklassen bleibt aber grundsätzlich bestehen.

Wenn du bei einer Kontrolle nur einen abgelaufenen Führerschein vorzeigen kannst, ist deshalb ein Verwarnungsgeld von 10 Euro möglich. Allein durch das Versäumen des Dokumentenumtauschs begehst du bei diesen Klassen nicht automatisch die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das bedeutet allerdings nicht, dass du die Frist ignorieren solltest. Ohne gültiges Führerscheindokument können bei Kontrollen, auf Reisen oder bei der Anmietung eines Fahrzeugs Schwierigkeiten entstehen.

Was solltest du nach einer versäumten Frist tun?

Wenn du den Stichtag übersehen hast, solltest du den Umtausch möglichst bald beantragen. Informiere dich bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über den nächsten freien Termin und die benötigten Unterlagen.

Für Lkw- und Busfahrer gelten besondere Regelungen. Dort können nicht nur die Dokumente, sondern auch die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen befristet sein. Ein Ablauf der eigentlichen Fahrberechtigung kann daher deutlich schwerwiegendere rechtliche Folgen haben.

Bei einer bevorstehenden Auslandsreise empfiehlt es sich besonders, rechtzeitig ein gültiges Führerscheindokument zu besorgen. Ein abgelaufener Führerschein kann im Ausland oder bei Mietwagenanbietern zu Problemen führen.


Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch

Müssen auch Kartenführerscheine umgetauscht werden?

Ja. Auch Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, unterliegen dem gestaffelten Pflichtumtausch. Das entsprechende Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite im Feld 4a.

Muss ich beim Umtausch eine neue Fahrprüfung machen?

Nein. Der reguläre Umtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins ist eine Verwaltungsangelegenheit. Eine erneute theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Auch eine routinemäßige Gesundheitsuntersuchung ist dafür nicht vorgeschrieben.

Bleiben meine alten Führerscheinklassen erhalten?

Die bestehenden Fahrberechtigungen bleiben grundsätzlich erhalten und werden nach den gesetzlichen Zuordnungsregeln in die entsprechenden neuen Klassen übertragen. Bei alten Fahrerlaubnisklassen wie Klasse 2 oder Klasse 3 können allerdings Besonderheiten für bestimmte Fahrzeugarten und schwere Kombinationen bestehen. Wenn du solche Berechtigungen nutzt, solltest du die Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde prüfen lassen.

Müssen ältere Menschen einen Gesundheitstest machen?

Nein, nicht allein wegen ihres Alters oder wegen des regulären Pflichtumtauschs eines Pkw- beziehungsweise Motorradführerscheins. Für bestimmte Lkw- und Busklassen gelten jedoch andere Anforderungen. Davon unabhängig können bei konkreten Zweifeln an der Fahreignung Untersuchungen angeordnet werden.

Was passiert, wenn ich meinen alten Führerschein verloren habe?

Wenn der bisherige Führerschein nicht mehr vorhanden ist, solltest du dich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Dort wird geklärt, welche Nachweise für die Ausstellung eines Ersatzdokuments benötigt werden. Je nach Situation können zusätzliche Unterlagen oder Gebühren erforderlich sein.

Kann ich meinen Führerschein online umtauschen?

Das hängt von deinem Wohnort ab. Einige Fahrerlaubnisbehörden bieten Online-Verfahren an, andere verlangen eine persönliche Vorsprache. Die offiziellen Internetseiten deiner Stadt oder deines Landkreises informieren über die verfügbaren Antragsmöglichkeiten.

Kann ich meinen alten Führerschein als Erinnerung behalten?

Ja. Auf Wunsch darf dir die Fahrerlaubnisbehörde den alten Führerschein nach dessen Entwertung wieder aushändigen. Das frühere Dokument ist dann allerdings nicht mehr als gültiger Führerschein verwendbar.

Was gilt, wenn ich im Ausland wohne?

Bei einem gewöhnlichen Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am dortigen Wohnsitz für den Austausch zuständig. Wer außerhalb der EU beziehungsweise des EWR wohnt, muss den Umtausch nach einem besonderen Verfahren bei einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Vor einer geplanten Reise nach Deutschland sollte dies rechtzeitig geklärt werden.


So bereitest du deinen Führerscheinumtausch richtig vor

Der Führerscheinumtausch gehört zu den Behördengängen, die man gern auf später verschiebt. Oft liegt das nicht am eigentlichen Aufwand, sondern daran, dass man sich erst mit den Fristen, den Unterlagen und der Terminvergabe beschäftigen muss.

Mit einer kurzen Vorbereitung lässt sich vieles vermeiden. Die folgende Checkliste hilft dir dabei, den Umtausch ohne unnötige Wege zu erledigen.

  • Führerschein prüfen: Handelt es sich um einen alten Papierführerschein oder einen Kartenführerschein?
  • Umtauschfrist feststellen: Bei Papierführerscheinen bis Ende 1998 das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen von 1999 bis zum 18. Januar 2013 das Ausstellungsdatum prüfen. Die Ausnahme für vor 1953 Geborene beachten.
  • Behörde ermitteln: Offizielle Internetseite der Stadt oder des Landkreises aufrufen.
  • Antragsweg prüfen: Termin vereinbaren oder klären, ob ein Online-Antrag möglich ist.
  • Unterlagen bereitlegen: Identitätsnachweis, alter Führerschein und aktuelles biometrisches Passfoto.
  • Karteikartenabschrift klären: Besonders dann, wenn dein Papierführerschein von einer früher zuständigen Behörde ausgestellt wurde.
  • Gebühren berücksichtigen: Reguläre Verwaltungsgebühr und mögliche Zusatzkosten einplanen.
  • Rechtzeitig beantragen: Genügend Zeit für die Terminvergabe und Herstellung des neuen Dokuments einrechnen.

Wenn du eine bevorstehende Auslandsreise planst oder regelmäßig einen Mietwagen benötigst, ist eine frühzeitige Antragstellung besonders sinnvoll. So vermeidest du unnötige Schwierigkeiten mit einem abgelaufenen Führerscheindokument.

Am Ende ist der Pflichtumtausch für die meisten Pkw- und Motorradfahrer unkompliziert: Du erhältst ein neues, befristet gültiges Dokument, während deine bisherige Fahrerlaubnis bestehen bleibt. Mit dem richtigen Stichtag und vollständigen Unterlagen ist der wichtigste Teil bereits erledigt.

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